Lehrerbereich
Wieso, weshalb, warum?
Im Lehrerbereich werden vor allem Links angeboten, die zu Informationen führen, die für die Arbeit in der
Schule interesssant sind. Hier finden die LehrerInnen der Franz-Hillebrand-Hauptschule auch den Downloadbereich
mit Materialien, die speziell für diese Schule erarbeitet wurden. Der Zugang ist nur mit Passwort möglich.
Interner Bereich für Lehrer/innen der FHHS
Informationen, Pläne, Materialien für die Lehrer und Lehrerinnen der Franz-Hillebrand-Hauptschule. Für den
Zugang ist ein Passwort notwendig.
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Lehrervertretung
Was macht eigentlich der Lehrerrat?
Das Schulgesetz regelt die Arbeit der Lehrerräte neu: Der §69 des Schulgesetzes enthält die wesentlichen
Regelungen für den Lehrerrat. Dieser Teil des Schulgesetzes wurde von der Landesregierung durch das 3.
Schulrechtsänderungsgesetz grundlegend neu gestaltet. Die Neuregelungen gehen jedoch deutlich darüber hinaus.
Schulkonferenz
Welche Aufgaben hat die Schulkonferenz?
Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Dort arbeiten die Vertreterinnen und
Vertreter der Eltern, der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer zusammen. Die Elternvertreter
werden von der Schulpflegschaft, die Schülervertreter vom Schülerrat, die Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer von
der Lehrerkonferenz gewählt.
Die Schulkonferenz hat an Schulen mit bis zu 500 Schülerinnen und Schülern 12 Mitglieder. Bei der Zusammensetzung
besteht zwischen Schülern, Eltern und Lehrern ein Verhältnis von 1 : 2 : 3. Im Paragraph 65 des 2006 in Kraft
getretenen Schulgesetzes werden die Aufgaben der Schulkonferenz in 26 Punkten beschrieben. Unter den Lesezeichen
findet Ihr einen Link zu den Seiten des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW), wo das Schulgesetz in
seiner aktuellen Fassung zu finden ist.
Versetzungsbestimmungen
Das Versetzungsverfahren richtet sich nach §50 Schulgesetz. Die Schule hat ihren Unterricht so zu gestalten und
die Schülerinnen und Schüler so zu fördern, dass die Versetzung der Regelfall ist; die Standards müssen gewahrt
bleiben.
Erprobungsstufe
In der Sekundarstufe I bilden die Klassen 5 und 6 eine besondere pädagogische Einheit, die Erprobungsstufe.
Anknüpfend an die Lernerfahrungen der Kinder in der Grundschule führen die Lehrerinnen und Lehrer die Schülerinnen
und Schüler in diesen zwei Jahren an die Unterrichtsmethoden und Lernangebote der Hauptschule heran. In der
Erprobungsstufe beobachtet und fördert die Schule die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder mit dem
Ziel, gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten die Entscheidung über die Eignung für die gewählte Schulform
sicherer zu machen. Innerhalb der Erprobungsstufe gehen die Schülerinnen und Schüler ohne Versetzung von der
Klasse 5 in die Klasse 6 über.
Versetzung in die Klassen 7 und 8
Tabelle gemäß § 24 Abs. 1 APO-S I
1 x 5
2 x 5
| in Deutsch, Englisch, Mathematik |
nicht versetzt, Nachprüfung (*1) |
1x5 in Deutsch, Englisch, Mathematik,
1x5 in sonstigem Fach |
versetzt |
| 2x5 in sonstigen Fächern |
versetzt |
1 x 6
| 1x6 in Deutsch, Englisch, Mathematik |
nicht versetzt |
| 1x6 in sonstigem Fach |
versetzt |
1 x 5, 1 x 6
| 1x5 in Deutsch, Englisch, Mathematik, 1x6 in sonstigem Fach |
versetzt |
| 1x6 in Deutsch, Englisch, Mathematik, 1x5 in sonstigem Fach |
nicht versetzt |
| 1x6 in sonstigem Fach, 1x5 in sonstigem Fach |
versetzt |
2 x 6
Versetzung in die Klassen 9 und 10 Typ A
Tabelle gemäß § 24 Abs. 1 und 2 APO-S I
1 x 5
2 x 5
| in Deutsch, Mathematik |
nicht versetzt, Nachprüfung (*1) |
1x5 in Deutsch, Mathematik,
1x5 in sonstigem Fach |
versetzt |
1 x 6
| 1x6 in Deutsch, Mathematik |
nicht versetzt |
| 1x6 in sonstigem Fach |
versetzt |
1 x 5, 1 x 6
| 1x5 in Deutsch, Mathematik, 1x6 in sonstigem Fach |
versetzt |
| 1x6 in Deutsch, Mathematik, 1x5 in sonstigem Fach |
nicht versetzt |
2 x 6
Versetzung in die Klasse 10 Typ B
Tabelle gemäß § 24 Abs. 3 APO-S I
1. Möglichkeit
| 3 x "gut" |
in Deutsch, Englisch, Mathematik |
| 2x "befriedigend" |
in den übrigen Fächern sonst mindestens "ausreichend" |
2. Möglichkeit
| 3 x "befriedigend" |
in Deutsch, Englisch, Mathematik |
| 2x "gut" |
in den übrigen Fächern sonst mindestens "ausreichend" |
3. Möglichkeit
| 2 x "befriedigend" |
in Deutsch, Englisch, Mathematik |
| 4x "gut" |
in den übrigen Fächern sonst mindestens "ausreichend" |
Wichtig: In mindestens einem der Fächer Mathematik oder Englisch muss die Note
(befriedend oder besser) im E- Kurs erbracht worden sein! Kein "mangelhaft" oder "ungenügend" in einem Fach.
Abschlüsse und Berechtigungen
Wie geht's weiter?
Die Hauptschule erteilt alle Abschlüsse und Berechtigungen der Sekundarstufe I. Eine weiterführende
Schulausbildung ist bei entsprechender Qualifikation möglich. Mit dem Abschluss der Klasse 10 Typ B vermittelt die
Hauptschule einen mittleren Bildungsabschluss, der den Übergang zu Höheren Berufsfachschulen oder der Klasse 11
der gymnasialen Oberstufe gestattet.
Arbeits- und Sozialverhalten
Was sind Kopfnoten?
Das neue Schulgesetz legt in §49 fest, dass - beginnend mit dem Schuljahr 2007/2008 - in die Zeugnisse Aussagen
zum Arbeits- und Sozialverhalten aufgenommen werden müssen. Neben Wissen und Fähigkeiten werden soziale und
persönliche Kompetenzen bewertet, von denen man annehmen kann, dass sie für junge Menschen auf ihrem weiteren
Bildungs- und Berufsweg wichtig sein könnten.
Beginnend mit dem Halbjahreszeugnis des Schuljahres 2008/09 werden die Schülerinnen und Schüler in
Nordrhein-Westfalen Noten in den folgenden drei Kategorien erhalten:
- „Leistungsbereitschaft“
- „Zuverlässigkeit/Sorgfalt“
- „Sozialverhalten“
Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens erfolgt in vier Notenstufen, nämlich:
- sehr gut“ (= entspricht den Anforderungen im besonderem Maße)
- „gut“ (= entspricht den Anforderungen in vollem Maße)
- „befriedigend“ (= entspricht den Anforderungen im Allgemeinen)
- „unbefriedigend“ (= entspricht den Anforderungen noch nicht)
Lernstandserhebungen in Klasse 8
Zu den traditionellen Klassenarbeiten und den Parallelarbeiten sind in NRW seit Herbst 2004 landesweite
Lernstandserhebungen hinzugetreten. Mit diesen sollen Lehrkräfte die Leistungen ihrer Klassen schulübergreifend
einordnen und an ausgewiesenen Anforderungen und Standards messen können. Im Zeichen einer verstärkten Entwicklung
zu mehr Selbstständigkeit der Einzelschule vollzieht sich ein Wandel von einer Input-Orientierung (u.a. durch
Richtlinien, detaillierte Lehrpläne, Erlasse, Stundentafeln, Schulbuchzulassungen) zur Output-Orientierung, in
der die Lernergebnisse der schulischen Bildungs- und Erziehungsarbeit einen zentralen Stellenwert gewinnen.
Auf den Seiten des MSW werden aktuelle Hinweise zur Vorbereitung und Durchführung der Lernstandserhebungen sowie
weitere Informationen zum Thema bereit gestellt.
Seit dem Schuljahr 2008/2009 werden die Lernstandserhebungen bundesweit in den 8. Klassen durchgeführt. Die
Aufgabenentwicklung erfolgt zentral durch das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB), Berlin.
Für das bundesweite Projekt "Vergleichsarbeiten in der 8. Klasse" (VerA-8) hat das IQB allgemeine
Grundinformationen für Schülerinnen und Schüler, für Eltern und Lehrkräfte in einer Fragen- und Antwortliste
zusammengestellt.
Zentrale Abschlussprüfungen
Der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) und der Hauptschulabschluss nach Klasse 10 werden in
Nordrhein-Westfalen seit dem Schuljahr 2006/07 in einem neuen Abschlussverfahren vergeben. Alle Schülerinnen und
Schüler der 10. Klassen an Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und Gesamtschulen nehmen daran teil.
Abendrealschulen, Waldorfschulen und Förderschulen nehmen ab dem Schuljahr 2008/2009 an dem Verfahren teil. Den
Kern bilden dabei schriftliche Prüfungen mit zentral gestellten Aufgaben in den Fächern Deutsch, Mathematik und
einer Fremdsprache. Dabei kann in Gymnasien und Gesamtschulen Englisch auf Wunsch der Schülerinnen und Schüler
durch eine andere Fremdsprache ersetzt werden, wenn diese ab Klasse 5 unterricht wurde.
Das Angebot des MSW informiert über das neue Abschlussverfahren, insbesondere über die schriftlichen Prüfungen mit
zentral gestellten Aufgaben. Die Unterrichtsvorgaben und die Beispielarbeiten werden hier veröffentlicht. Darüber
hinaus werden Schulmails und Erlasse des Ministeriums für Schule und Weiterbildung sowie weitere Dokumente und
Informationen bereitgestellt.